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VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Zulässigkeit einer Plakatanschlagtafel - hier: zur Werbung an der Stätte der Leistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außenwerbung, allgemeines Wohngebiet, Lebensmittelmarkt, Plakatanschlagtafel, Stätte der Leistung, Werbeanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.11.1989 - IV/2 E 2505/86
- VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90
Ausnahmen sind die vorhandenen Werbetafeln, insbesondere eine Reihe von 7 Werbetafeln am nördlichen Straßenrand der T-straße östlich vom Haus G. Straße 15. Sie bilden zwar eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung (vgl. BVerwG, U. v. 03.12.1992 - 4 C 27.91 - BRS 54 Nr. 126), stellen aber gegenüber der übrigen Grundstücksnutzung - es handelt sich um Grünflächen, Rasen und teilweise kleingärtnerisch angelegte Flächen, auf denen auch mehrere Gartenhütten stehen - lediglich eine untergeordnete Randnutzung mit Abschirmungs- und Einfriedungscharakter dar. - VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85
Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.1.2.1984 - 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12). - VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90
Dabei werden konzentrische Kreise gebildet, wobei nach den Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein können, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.1.2.1984 - 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 1985, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12). - VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87
Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 UE 259/90
Ergibt sich bei der Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung", daß unterschiedliche Baugebiete oder Flächen anderer Nutzung aneinanderstoßen, so muß die Zugehörigkeit des Baugrundstücks zu einem bestimmten Baugebiet festgestellt und dieses Gebiet von benachbarten abgegrenzt werden (Hess. VGH, B. v. 25.09.1987 - 4 UE 40/87 - BRS 47 Nr. 64).